Standortsuche - Krankenhausneubau in Seefeld
Hintergrund
Standortsuche
Da von Beginn an klar war, dass ein uneingeschränkt geeigneter Standort im Gemeindegebiet von Seefeld nicht leicht zu finden sein wird, hat sich der Gemeinderat entschieden, frühzeitig in einem mehrstufigen Prozess eine Vielzahl von Standortoptionen für einen Krankenhausneubau auf ihre grundsätzliche Eignung/ Nichteignung zu überprüfen und damit die weitere Diskussion in Gemeinderat und Bürgerschaft zu fokussieren und zu verschlanken. Die Kriterien für diese Evaluation finden Sie unten.
Als Ergebnis dieses Prozesses hat sich der Standort 2b (östlich des neuen Friedhofes an der Bahnhofstraße) als besonders vielversprechend hinsichtlich seiner Realisierungschancen herausgestellt. Während die übrigen geprüften Standortvarianten verworfen wurden, wird daher im künftigen Prozess ausschließlich Standort 2b weiterverfolgt: Dieser Standort bildet also die Basis für den Bürgerentscheid.
Fachliche Bewertung möglicher Standorte
Fachbehördengespräch
Insgesamt sieben vorläufig denkbare Standorte wurden zunächst im Rahmen eines Fachbehördengesprächs einer fachlichen Querschnittsbewertung unterzogen. Diese Standorte waren – der Planungsstufe entsprechend – nur ungefähr bestimmt und noch nicht parzellenscharf abgegrenzt.
Das Fachbehördengespräch fand dann am 16.11.2020 statt. Beteiligt waren folgende Stellen:
- Die Regierung von Oberbayern, Landesplanung und Regionalplanung (übergeordnete/ übergemeindliche, koordinierende Planungsebene)
- Das Kreisbauamt (Fachbehörde beim Landratsamt Starnberg für das Bauen)
- Die Untere Immissionsschutzbehörde (Fachbehörde für den Lärmschutz)
- Die Untere Naturschutzbehörde (Fachbehörde für den Natur- und Landschaftsschutz)
- Das Wasserwirtschaftsamt Weilheim und die Abteilung Umwelt/Wasserrecht beim Landratsamt (Fachbehörden u.a. für den Schutz des Grundwassers und den Schutz vor Hochwasser)
- Die Starnberger Kliniken GmbH (Betreiber des Krankenhauses)
- Daneben nahmen Vertreter der Gemeindeverwaltung der Gemeinde Seefeld (Bürgermeister, Bauamt, Geschäftsstelle), der Fraktionen/ des Gemeinderates, des Kreisrates und des Planungsverbandes teil.
Jeder der sieben denkbaren Standorte wurde während des Fachbehördengespräch auf Basis definierter Kriterien (siehe rechts) genau evaluiert. Auf dieser Basis dieser Überlegungen wurde dann bezüglich der weiteren Verfolgung des Standortes entschieden.
Ergebnisse Fachbehördengespräch
Möglicher Standort
Als Ergebnis des Fachbehördengesprächs hat sich der Standort 2b (zwischen Ödenbächl und St2348) als besonders geeignet erwiesen. Auf dieser Basis hat der Gemeinderat in der öffentlichen Sitzung am 20. April 2021 mehrheitlich beschlossen, diesen Standort weiterzuverfolgen und im Rahmen eines Bürgerentscheids zur Abstimmung zu stellen. Dieser wurde am 27. Juni 2021 zugunsten einer weiteren Prüfung des Standortes 2b entschieden.
Für nähere Informationen zum Standort 2b, schauen Sie mal hier. Außerdem haben wir Informationen zu allen evaluierten Standorten hier für Sie zusammengestellt.
Weiteres Vorgehen
Für die Realisierung einer neuen Klinik am Standort 2b bestehen nach derzeitiger Einschätzung gute Voraussetzungen, sofern die Gemeinde bereit ist, die planungsrechtlichen Voraussetzungen hierfür zu schaffen.
Denn: Sofern die Gemeinde diesen Standort anbieten möchte, muss in einem förmlichen Bauleitplanverfahren mit Beteiligung der Öffentlichkeit Baurecht geschaffen werden. In diesem Verfahren wären dann die Details, u.a. der Erschließung, die Größe und Anordnung der Bauvolumina, die Maßnahmen zum Lärmschutz sowie die naturschutzrechtliche Kompensation des zu erwartenden Eingriffs in Landschaftsbild und Naturhaushalt festzulegen. Ob eine tatsächliche baurechtliche Genehmigungsfähigkeit erreicht werden kann, wird sich letztlich erst im Zuge des Bebauungsplanverfahrens zeigen. Die konkrete Umsetzung des Projekts in baulicher und finanzieller Sicht liegt nicht in der Hand der Gemeinde Seefeld.
Fachbehördengespräch
Kriterien der Bewertung
Für die grundsätzliche Bewertung während
des Fachgesprächs standen folgende fachliche Kriterien im Vordergrund:
- Landesplanung
Anbindung der Fläche an eine geeignete Siedlungseinheit (Ziel: Vermeidung von Zersiedelung) - Regionalplanung
Betroffenheit des Regionalen Grünzuges Nr.4 „Herrschingermoos/ Weßlinger See“ (ausgewiesen zur Sicherung großräumiger Freiraumverbindungen) - Erschließung Individualverkehr, Entfernung überörtlichre Straßen
- Erschließung ÖPNV (S-Bahn)
- Siedlungsstruktur, Ortsbild, Denkmalschutz
- Landschaftsschutz, Landschaftsbild, naturschutzfachliche Schutzgebiete (hier v.a.: LSG, FFH, Biotope)
- Hochwassergefährdung, Grundwasserschutz, Niederschlagswasserbeseitigung
- Immissionsschutz (Emissionsbelastung/ Empfindlichkeit benachbarter Gebiete, Immissionsbelastung durch angrenzende Nutzungen)
- Baugrundverhältnisse, Topographie, Altlasten