Infoveranstaltung - Krankenhausneubau in Seefeld

Informationsveranstaltung am 08. Juni 2021

Bürgerinformation vor Ort und im Netz

Um über die aktuellen Planungen zum Krankenhausneubau zu informieren und unterschiedliche Stimmen für und wider des ausgewählten Standorts im Vorfeld des Ratsentscheids zu Wort kommen zu lassen, fand am 08. Juni 2021 ab 19:00 eine Bürgerinformation in der Hechendorfer Turnhalle statt. 

Auch diejenigen, die keinen der begrenzten Plätze in der Halle erhalten hatten, konnten per Livestream die Veranstaltung verfolgen. Dabei nutzten zahlreiche Zuschauerinnen und Zuschauer die Möglichkeit, ihre Fragen über ein Formular oder WhatsApp auch von Zuhause aus in die Veranstaltung einzubringen. 

Ablauf

Nach der Begrüßung durch Herrn Bürgermeister Kögel stellte Oliver Prells (Planungsverband Äußeres München) in seinem Fachvortrag den Ablauf und die Ergebnisse des Standortsauswahlverfahrens ausführlich dar. Anschließend hatten sowohl der Landkreis in Person des Landrates, Herrn Frey, als auch Befürworter und Gegner des zur Abstimmung stehenden Standorts sowie die GR-Fraktionen die Gelegenheit, Ihre Statements abzugeben. 

Im Anschluss stellten sich Bürgermeister Kögel, Herr Dr. Weiler als Klinikbetreiber, Landrat Frey sowie Oliver Prells den vielfältigen Fragen des Publikums vor Ort und im Netz.

Moderiert wurde die Veranstaltung von Jürgen Kaul (BR). 

Präsentationen

Intro & Fachvortrag

Stellungnahme BN und Parteien

Fragen Teil 1

Fragen Teil 2

Fragen und Antworten aus der Infoveranstaltung

Hier finden Sie die Antworten auf die Fragen, die während der Infoveranstaltung bspw. per Formular oder WhatsApp eingegangen sind. Bitte beachten Sie:

  • Die Fragen wurden thematisch geordnet und zusammengefasst.
  • Die Antworten wurden von Seiten der Gemeinde Seefeld, je nach thematischer Fragestellung in Rücksprache mit dem Planungsverband, dem Landrat bzw. Klinikbetreiber erstellt.
  • Weitere Fragen/Antworten finden Sie auch unter FAQ. 

Standortauswahlverfahren

Warum wurde die Standortsuche nicht im Rahmen des Ortsentwicklungskonzeptes organisiert und begleitet?

Ursprünglich war eine intensivere Einbindung der Krankenhausthematik im Rahmen des Ortsentwicklungskonzeptes vorgesehen. Aufgrund fehlender Erkenntnisse musste das Thema auf Ebene des Ortsentwicklungskonzeptes zunächst aber ausgeklammert werden (keine Grundsatzentscheidung seitens des Gesundheitsministeriums, keine vorliegende Krankenhausbedarfsplanung). Nach intensiveren Beratungen im Gemeinderat (Klausur im September 2020) wurde die Thematik – trotz nach wie vor fehlender Erkenntnisse – prophylaktisch wieder aufgenommen und ein Standortauswahlverfahren vorbereitet.

Nach Vorliegen der Krankenhausbedarfsplanung und des verbindlichen Bescheids des Gesundheitsministeriums, der den Bedarf einer gemeinsamen Klinik in Seefeld und Herrsching anerkennt, sowie infolge des sich schließenden Förderzeitfensters (ein Umstand der bis dahin auch nicht bekannt war) mussten schnell die nächsten Schritte eingeleitet und die Standortfindung forciert werden.

Die Klärung der Grundstücksverfügbarkeit mit Eigentümern potentiell geeigneter Grundstücke ließ selbsterklärend eine öffentliche Diskussion zunächst ebenfalls nicht zu. Letztlich hat auch die Pandemielage eine anderweitige oder umfassendere Einbindung der Bürgerschaft bis zuletzt nicht ermöglicht. Die Veranstaltung am 06.08.2021 war schließlich die erste Option, Bürger in einem breiteren, nicht ausschließlich digitalen Format zu informieren und einzubinden.

Wie kam man beim Standortauswahlverfahren auf die 7 Standorte (+ Untervarianten)?

Die Vorauswahl für mögliche Krankenhausstandorte wurde auf Grundlage eines bereits durchgeführten Standortauswahlverfahrens für neue Gewerbeflächen und auf Basis intensiver Beratungen im Gemeinderat getroffen. Die dabei ausgewählten 7 Standorte (inkl. Untervarianten) spiegeln dabei alle annähernd denkbaren Optionen im Gemeindegebiet von Seefeld wider, die nicht von vorneherein völlig abwegig und auszuschließen waren. Es wurde somit eine möglichst breite Vorauswahl getroffen, die im weiteren Standortauswahlverfahren dann weiter auf realistische Optionen eingeengt wurde.

Wurden im Zuge des Standortauswahlverfahrens alle entscheidungsrelevanten Kriterien sowie die Umweltverträglichkeit umfassend und ausreichend untersucht?

Die formellen Anforderungen sind im Rahmen des ggf. folgenden Bauleitplanverfahrens zu klären. Das Fachbehördengespräch im Zuge des Standortauswahlverfahrens war kein gesetzlich reglementierter Planungsschritt, sondern diente – wie in der Veranstaltung mehrfach betont – vorab der Ausscheidung fachlich aussichtsloser bzw. höchst problematischer Standorte (nur Vorabschätzung).

Dieses Vorauswahlverfahren war insofern dem üblichen Planungsprozedere vorgeschaltet, um vor Einstieg in die erforderlichen formellen Verfahren zu einer Auswahl diskussionswürdiger Standorte zu gelangen, die mit Gemeinderat und Bürgerschaft erörtert werden sollten.

Warum wird bei Standort 4 das WSG (Wasserschutzgebiet) in der Nähe von 500m genannt und bei Standort 2b nicht?

Von der Schutzzone eines (Trink-)Wasserschutzgebietes (WSG) ist keine der bewerteten Flächen betroffen. Entfernungen zu WSG wurden informationshalber bei manchen Standorten von den Fachbehörden (Wasserwirtschaftsamt) angesprochen und dementsprechend auch vermerkt. Eine Auswirkung auf die Bewertung der Standorte hat diese Info nicht und ist deshalb in der Präsentation bei Standort 5 als Zusammenfassung der insgesamt unproblematischen wasserrechtlichen Belange auch nicht farbig gekennzeichnet. Bei den Standorten 2a/b/c ist das Thema Wasser insgesamt, hier v.a. Niederschlagswasser, durchaus beachtlich (daher in der Präsentation gelb markiert).

Im Übrigen dürfen die Bewertungen auch nicht als ja-nein-Kriterium verstanden werden: beim Thema Wasserschutz(gebiet) ist neben der Entfernung auch die Höhenlage bzw. die Lage zum Grundwasserstrom für die Tragweite beachtlich. Ein einfaches Abzählen der Kriterien verbietet sich daher (nicht nur hier).

Standortalternativen

Warum kann der Standort Seefelder Straße in Herrsching nicht verwirklicht werden? Sind nicht bereits rund 18.000 m² im Eigentum der Gemeinde Herrsching? Wurden alle Eigentümer in diesem Bereich gefragt? Gibt es keine Tauschflächen, für nicht verkaufsbereite Eigentümer?

Es ist richtig, dass am Standort an der Seefelder Straße in Herrsching eine Fläche von rund 18.000 m² im Eigentum der Gemeinde Herrsching ist. Für die Realisierung eines Krankenhauses in diesem Bereich sind jedoch zwingend weitere Grundstücksflächen erforderlich, da der Standort ansonsten nicht erschlossen werden kann und auch zu klein wäre.

Mit den Grundstückseigentümern, deren Fläche für einen Krankenhausneubau wirklich relevant wäre, wurde gesprochen. Die Grundeigentümer haben trotz intensiver Bemühungen und mehrerer Verhandlungsrunden weder eine konkrete Verkaufs- noch Tauschabsicht geäußert.

Wie steht es um den Ausbau der bestehenden Herrschinger Klinik? Wäre das nicht zukunftsweisender und moderner als ein Neubau? Bis wann steht fest, ob ein Ausbau der Herrschinger Klinik möglich ist und würde diesem der Vorzug vor einem Neubau gegeben?

Wie bereits mehrfach von Vorhabenträger und Betreiber geäußert, stellt der Ausbau der Klinik Herrsching die bevorzugte Variante dar und wäre einem Neubau am Standort 2b in Seefeld der Vorzug zu geben.

Ob die Erweiterung am Standort Herrsching tatsächlich möglich ist, wird derzeit vom Gesundheitsministerium mit hoher Priorität so schnell als möglich geprüft. Ein konkretes Datum wurde jedoch nicht genannt.

Bei einem positiven Ergebnis der Prüfung müsste zudem – genauso wie am Standort 2b in Seefeld – zunächst ein Bauleitplanverfahren angestrengt werden, da das derzeitige Baurecht am Standort Herrsching für die erforderliche Erweiterung nicht ausreichend wäre. Des Weiteren ist anzumerken, dass der gegenständliche Bürgerentscheid keine Entscheidung über das Baurecht und eine tatsächliche Realisierung der Klinik am Standort 2b, sondern letztlich „nur“ eine Vorab-Abstimmung darüber ist, ob ein entsprechendes förmliches Verfahren eingeleitet werden soll, damit im Falle eines Ausscheidens des Standortes Herrsching eine alternative Option zur Verfügung steht.

Das Gelände der FH Finanzausbildung in Herrsching ist bislang nicht als möglicher Standort für die neue Klinik erwähnt worden. Wäre dieser Standort nicht ebenfalls bestens geeignet?

Der Freistaat Bayern hat auf Nachfrage geäußert, dass diese Flächen auf absehbare Zeit nicht zur Verfügung stehen.

Warum wurde das Grundstück neben der Feuerwehr in Hechendorf (Ecke Oberfeld / Inninger Straße) nicht geprüft? Ist dieses Grundstück nicht bereits im Eigentum der Gemeinde?

Die Freiflächen östlich der Feuerwehr an der Ecke Oberfeld / Inninger Straße sind nur zu einem kleinen Teil im Eigentum der Gemeinde Seefeld. Der Standort wurde im Rahmen der Ortsentwicklung als Entwicklungsfläche für (nicht störendes) Gewerbe identifiziert und steht daher leider nicht zur Verfügung. Aufgrund mehrerer Aspekte ist eine Eignung als Krankenhausstandort zudem nicht gegeben.

Warum wird nicht ein möglicher Standort auf Weßlinger Flur weiterverfolgt?

Im Zuge des Standortauswahlverfahrens wurde auch ein Standort nahe des Weßlinger Kreisverkehrs untersucht (Standort 5). Dieser schied jedoch aus mehreren Gründen, insbesondere aufgrund des Verstoßes gegen das regionalplanerische Anbindegebot, letztlich aus (näheres siehe Standortauswahlverfahren).

Für eine komplette Verlagerung des Krankenhausstandortes auf Weßlinger Gemeindegebiet gibt es keinen Bedarfsbescheid und damit auch keine Fördermöglichkeit. Es müsste ein komplett neues Bedarfsfeststellungsverfahren erfolgen. Zudem würde man zu nahe an andere bestehende Klinikstandorte (z.B. Landsberg, Fürstenfeldbruck, Weilheim, München) heranrücken, was zu einer nicht absehbaren Verschiebung der Patientenströme, zu unerwünschten Konkurrenzsituationen und letztlich zu einer Gefährdung der Versorgungssicherheit führen könnte.

Gibt es keine realistischen Standortalternativen außerhalb des Landschaftsschutzgebietes?

Wie im Zuge des Standortauswahlverfahrens bereits festgestellt wurde, gibt es im Gemeindegebiet von Seefeld keine machbaren Standortalternativen außerhalb des Landschaftsschutzgebietes. Die einzigen nicht im LSG befindlichen und annähernd denkbaren Standorte 1, 6 und 7 mussten aufgrund unüberwindbarer Hindernisse aus dem weiteren Verfahren herausgenommen werden (siehe Standortauswahlverfahren). Weitere geeignete und ausreichend große Freiflächen außerhalb des LSG konnten im gesamten Gemeindegebiet nicht gefunden werden und stehen de facto nicht zur Verfügung.

Wäre nicht eine Enteignung von Grundstückseigentümern an evtl. besser geeigneten Standorten denkbar?

Ein Enteignungsverfahren ist nur in absoluten Ausnahmesituationen denkbar, oft nicht durchsetzbar und führt in der Regel zu langwierigen und mehrjährigen Rechtsstreitigkeiten. Im gegenwärtigen Fall ist aber ein zügiges Handeln erforderlich, da ansonsten keine staatlichen Fördermittel mehr zur Verfügung stehen (siehe Fragen zu Finanzierung und Förderung).

Bisherige Standorte Seefeld und Herrsching

Was passiert mit den bestehenden Standorten in Seefeld und Herrsching?

Die bestehenden Einzelstandorte werden vom derzeitigen Betreiber (Landkreis Starnberg / Kliniken Starnberg GmbH) aufgegeben werden müssen, da die beiden Kliniken aufgrund der politischen Vorgaben (Bund und Freistaat) und der Strukturqualitätsvorgaben des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) auf Dauer nicht getrennt voneinander existieren können.

Was würde mit den beiden Flächen innerorts in Herrsching und Seefeld passieren, wenn der Standort 2b realisiert wird?

Für den bestehenden Standort an der Hauptstraße in Seefeld gibt es derzeit noch keine konkreten Überlegungen hinsichtlich einer Nachnutzung. Diese Frage wird sich auch erst in einigen Jahren stellen. Die Gemeinde Seefeld wird sich im Rahmen der Ortsentwicklung unter Einbindung der Bürger rechtzeitig mit der Frage und möglichen Entwicklungen befassen.

Die zukünftige Entwicklung des Standortes an der Klinik in Herrsching obliegt ausschließlich der Gemeinde Herrsching.

Allgemeine Fragestellung Standort 2b

Gehört die gesamte Fläche 2b schon der Gemeinde? Gibt es Vorverträge?

Die Flächen befinden sich derzeit noch im Privateigentum. Vorverträge existieren noch nicht, die aktuellen Eigentümer haben aber im Zuge mehrere Sondierungsgespräche ihre Verkaufsbereitschaft klar zum Ausdruck gebracht. Erst nach einem positiven Votum beim Bürgerentscheid und einer damit vorliegenden konkreten Planungsabsicht der Gemeinde stehen weitere formelle Schritte an.

Sind auf der 25.000 m² großen Fläche des Standorts 2b die Stellplätze mit enthalten?

Ja, die 25.000 m² sind ausreichend für alle erforderlichen Gebäude und Anlagen inkl. Außenflächen.

Warum wurde die laut Aussage von BN vorhandene artenreiche Wiese nicht bereits im Zuge des Standortauswahlverfahrens festgestellt?

Im Zuge des Standortauswahlverfahrens wurden die zuständigen Fachbehörden um eine vorläufige Stellungnahme und Eignungsabschätzung zu den jeweiligen Standorten gebeten. Zum Standort 2b wurden in diesem Zusammenhang keine dezidierten Hinderungsgründe oder schwerwiegende Bedenken genannt.

Konkrete Gutachten und detaillierte Untersuchungen zum Natur- und Artenschutz, die im Übrigen nicht in wenigen Tagen, sondern über einen längeren Zeitraum im Zuge des ggf. erfolgenden Bauleitplanverfahrens anzustellen sind, müssen die Wertigkeit und Bedeutung der Flächen erst noch detailliert verifizieren.

Warum wird beim Standort 2b das Anbindegebot als noch erfüllt betrachtet, obwohl es außerhalb der Ortschaft liegt?

Die Gefahr einer Zersiedelung wird in der Regel immer dann als hoch anzusehen sein, wenn eine neue Siedlungsfläche nicht angrenzend an den Bestand, sondern abgesetzt davon / in Alleinlage eröffnet wird. Statt die Bestandsfläche weiterzuentwickeln, würde ein neuer „Wachstumskern“ etabliert, der den Freiraum in weit größerem Maße in seiner Funktionsfähigkeit einschränken würde - schon allein wegen der erforderlichen Infrastruktur (Straße, Ver-/Entsorgung).

Im Falle des Standortes 2b ist zwar die Bahn eine gewisse Zäsur, die Siedlungsfläche wird jedoch erweitert, sofern vorzugsweise, wie von den Fachbehörden angemahnt, schwerpunktmäßig der westliche Teil der Fläche in Anspruch genommen wird. Standort 2c (und 5) dagegen haben keine Verbindung zur Siedlungsfläche und sind daher hinsichtlich dieses regional- und landesplanerischen Kriteriums negativ bewertet.

Warum wird Standort 2b hinsichtlich der Lage im Landschaftsschutzgebiet und im regionalen Grünzug besser beurteilt als Standort 2a?

Der Standort 2b befindet sich zumindest nur in Randlage des Landschaftsschutzgebietes, unmittelbar anschließend an Bahnstrecke und Ortsrand von Hechendorf. Der Standort 2a hingegen liegt mittiger und optisch deutlich präsenter in der Landschaft und ist daher von den Fachbehörden im Zuge des Standortauswahlverfahrens explizit als schlechter bezeichnet worden („2b deutlich besser als 2a“).

Warum liegt der Standort nicht näher zur Staatsstraße?

Je näher der Standort in Richtung der Staatsstraße rückt, desto weniger kann den Anforderungen an das Anbindegebot und der Minimierung des Eingriffs in den regionalen Grünzug Rechnung getragen werden (siehe vorhergehende Fragen).

Was passiert, wenn sich der Standort 2b im Zuge des Bauleitplanverfahrens als nicht realisierbar erweist?

Sollten sich durch die weiteren Untersuchungen schwerwiegende und nicht überwindbare Hindernisse herausstellen, so wird dieser Standort auch nicht weiterverfolgt und das Bauleitplanverfahren eingestellt. In diesem Falle kann die Gemeinde Seefeld dann leider keinen Standort für einen Klinikneubau zur Verfügung stellen.

Standort 2b: Auswirkungen bei Realisierung

Welche Auswirkungen in verkehrlicher Hinsicht ergeben sich bei einer Realisierung des Standortes 2b? Gibt es Verkehrsanalysen?

Eine umfassende Verkehrsuntersuchung ist ein wesentlicher Bestandteil des nachfolgenden Bauleitplanverfahrens (sofern das Votum des Bürgerentscheids positiv ausfällt und der Standort vom Landkreis anschließend weiterverfolgt wird).

Ist die Lindenallee (Bahnhofstraße) nicht zu schmal und zu wenig belastbar für die verkehrliche Erschließung eines Krankenhauses am Standort 2b? Ist ein Ausbau erforderlich und müssen Bäume gefällt werden?

Eine gewisse Ertüchtigung der Lindenallee wird bei einer Realisierung des Standortes 2b nicht zu umgehen sein. Dieser wird jedoch auf ein erforderliches Mindestmaß beschränkt (z.B. Verstärkung und Erneuerung des Oberbaus und der Randbereiche). Es ist weder vorgesehen, die Lindenallee wesentlich zu verbreitern, noch eine komplette Rodung vorzunehmen. Baumfällungen sollen so weit wie möglich verhindert werden. Nähere Aussagen zur verkehrlichen Erschließung können erst nach Vorliegen einer konkreten Planung getroffen werden.

Stellt der Bahnübergang (Schranke) nicht ein Problem für die Einsatzfahrzeuge dar?

Die Einsatzkräfte sind genau über die Schließzeiten der Schranken informiert und können ihren Einsatzweg in Abstimmung mit der Rettungsleitstelle so planen, dass kein nennenswerter Zeitverlust entsteht (z.B. durch Umfahrung). Zudem gibt es fortschreitende technischen Möglichkeiten der Sicherungstechnik mit Standortbestimmung und Beeinflussung der Züge, die ggf. etabliert werden könnten. Bei frühzeitiger Kommunikation zwischen Rettungsleitstelle und Fahrdienstleitung der Bahn könnten Züge im Not-/Bedarfsfall im jeweiligen Streckenblock oder Bahnhof bzw. vor dem Einschaltkontakt zurückgehalten werden, so dass die Schranken für ein Rettungsfahrzeug noch offenbleiben.

Davon abgesehen, ist die Problematik ja auch im aktuellen Zustand bei den bestehenden Standorten Seefeld und insbesondere Herrsching vorhanden und beherrschbar.

Gibt es Maßnahmen, mit denen eine weitere Bebauung des Aubachtals ausgeschlossen werden kann?

Zunächst ist der Außenbereich grundsätzlich gegen eine Bebauung geschützt. Die Überwindung dieses Verbotes erfordert ein formell geregeltes Verfahren der Gemeinde zur Aufstellung eines Bebauungsplans mit Öffentlichkeitsbeteiligung. Im vorliegenden Fall stellt die Landschaftsschutzverordnung eine zusätzliche Hürde dar, die zudem einer anderen Zuständigkeitsebene (Landkreis) zugeordnet ist.

Bei der Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes (inkl. parallelem Herausnahmeverfahren aus dem Landschaftsschutzgebiet) würde ausschließlich Baurecht für die Klinik und deren Erschließung geschaffen.

Welche Flächen stehen für den naturschutzrechtlichen Ausgleich zur Verfügung, wenn der Standort 2b realisiert werden sollte?

Die Ermittlung und Festlegung der erforderlichen Flächen für den naturschutzfachlichen Ausgleich erfolgt auf Ebene des Bauleitplanverfahrens. Der Vorhabenträger als Eingriffsverursacher (= Landkreis) wird in ausreichendem Maße geeignete Ausgleichsflächen zur Verfügung stellen.

Was passiert mit dem benachbarten Friedhof? Sind genügend Erweiterungsflächen vorhanden?

Der bestehende Friedhof bleibt natürlich weiterhin uneingeschränkt bestehen. Auch nach einer Realisierung des Krankenhauses stehen ausreichend Erweiterungsflächen zur Verfügung.

Wird in Seefeld dann auch der Bahnhof barrierefrei ausgebaut?

Der barrierefreie Ausbau des Hechendorfer S-Bahnhofs wird ohnehin kommen. Es ist jedoch nicht auszuschließen, dass bei einer Realisierung des Krankenhauses am Standort 2b der barrierefreie Ausbau ggf. forciert und/oder optimiert werden kann.

Klinikbauplanung

Warum gibt es keine belastbaren Informationen zur geplanten Größe der Klinik?

Für konkretere Planungen und Bebauungskonzepte muss einerseits feststehen, dass der Standort auch tatsächlich zur Verfügung steht und herangezogen werden soll, und andererseits bedarf es weitreichender Untersuchungen und Gutachten zu den Standortflächen auf Ebene des Bauleitplanverfahrens. Oder anders ausgedrückt, es gibt keinen „Klinikbau aus dem Baukasten“, der einfach auf die Flächen eines Standortes platziert wird, sondern der Klinikbau wird dem Standort angepasst.

Ist eine verträgliche Einbindung des Krankenhausbaus in das Ortsbild und in die Landschaft überhaupt möglich? Wie soll das sichergestellt werden?

Die Gemeinde hat im Rahmen ihrer Planungshoheit die Möglichkeit, auf Ebene des Bebauungsplanes entsprechende Vorgaben zur verträglichen Einbindung des Krankenhauses in das Orts- und Landschaftsbild zu treffen. Auch im Rahmen der zu erbringenden Gutachten und Untersuchungen zum Natur- und Landschaftsschutz kann sich die Erforderlichkeit diverser Schutzmaßnahmen herausstellen. Der Vorhabenträger muss diese Vorgaben und Maßnahmen in seinem Bebauungskonzept sowie auf Ebene des nachfolgenden Baugenehmigungsverfahrens beachten.

Finanzen und Förderung

Mit welchen Gesamtkosten (Grundstückserwerb, Baukosten, Erschließungskosten) ist zu rechnen?

Die Gesamtkosten können wie bei anderen Bauprojekten auch erst dann einigermaßen seriös ermittelt werden, wenn konkretere Planungen im Zuge der Bauleitplan- und Baugenehmigungsverfahren vorliegen. Auf Grundlage dieser Planungsentwürfe lassen sich erste grobe Kostenschätzungen errechnen.

Es wurden sowohl für die Erweiterung am Standort Herrsching als auch für den Neubau am Standort 2b Kosten in Höhe von 60-80 Mio. EUR von Herrn Landrat Frey genannt. Ist das realistisch/vergleichbar?

Was die genauen Kosten anbelangt, hängen diese in beiden Fällen im Wesentlichen vom Ausgang eines Baugenehmigungsverfahrens ab. Deshalb sind die genannten Zahlen lediglich geschätzte Größenordnungen, mehr nicht.

Wäre der Förderanteil des Bundes bei einer Renovierung genauso hoch?

Die Förderung erfolgt auf Grundlage der Maßnahme, also der Zentralisierung und Zusammenlegung der beiden Standorte an einem gemeinsamen zukünftigen Standort, unabhängig von der Art der baulichen Umsetzung.

Wann schließt sich das Zeitfenster für die Förderung und was passiert, wenn die Planung nicht rechtzeitig fertig wird?

Die Förderung durch den Bund geht noch bis Ende 2024. Für jedes Jahr ist eine Höchstgrenze festgelegt. Nach aktuellem Kenntnisstand ist der Fördertopf für 2024 mit Anträgen bereits ausgeschöpft, so dass nur noch der Fördertopf 2023 verbleibt. Die Beantragung muss bis Mitte 2023 erfolgen, wofür konkrete Planungen zum Krankenhausneubau vorliegen müssen.

Woher nimmt der Landkreis das Geld zur Finanzierung?

Die Finanzierung der Klinik erfolgt zum größten Teil durch die staatlichen Fördergelder. Unter Berücksichtigung der nicht förderungsfähigen Teilbereiche (z.B. Parkplatz, Küche, Sprechzimmer für Ambulanz) ist davon auszugehen, dass rund 80% der Gesamtinvestitionskosten über Mittel aus dem Krankenhausstrukturfonds finanziert werden können. Die restlichen Mittel muss der Landkreis selbst entrichten und über die Kreisumlage finanzieren.

Bedarf und Daseinsvorsorge

Ist die medizinische Versorgung nicht in jedem Fall gewährleistet, selbst wenn die bisherigen Standorte Seefeld und Herrsching irgendwann geschlossen würden? Wird hier nicht eine Drohkulisse aufgebaut?

Die gesetzliche Mindestversorgung wird allein durch das Kreiskrankenhaus Starnberg gewährleistet.

Das Angebot in Seefeld oder Herrsching sichert allerdings eine ortsnahe und schnelle Versorgung für die Bürger im westlichen Landkreis – ein hohes Gut und ein wesentlicher Standortfaktor, der über Jahrzehnte gewachsen ist und unbedingt aufrechterhalten werden sollte. Ein ersatzloser Verlust würde im westlichen Landkreis zu wesentlich weiteren Wegen und deutlich längeren Anfahrtszeiten führen.

Besteht im Landkreis Starnberg nicht eine Überversorgung an Krankenhausbetten? Dürfen der Freistaat Bayern und der Bund sowie der Landkreis bei einer solchen Überversorgung überhaupt öffentliche Gelder investieren?

Im Landkreis gibt es keine Überversorgung an Krankenhausbetten. Andernfalls hätten die Krankenhäuser im Landkreis auch keine so hohe Auslastung und der Krankenhausplanungsausschuss hätte auch nicht den Bedarf praktisch in Höhe der „IST“-Bettenzahl festgestellt. Die stationäre Versorgung wird vom Freistaat auch nicht auf Ebene der Landkreise beurteilt, sondern weit darüber hinaus. Da die Krankenhäuser der Grundversorgung in unserem Landkreis praktisch alle in der Nähe von Landkreisgrenzen liegen, gehen ihre Versorgungsgebiete (Einzugsgebiete) auch über die Landkreisgrenzen hinaus.

Wieviel Betten sind denn nun konkret geplant? Wird zwischen ambulanten und stationären Plätzen unterschieden? Wird hier nicht auf Basis von völlig undifferenzierten Zahlen für die Notwendigkeit eines Klinikneubaus mit mehreren hundert Betten argumentiert?

Alle Zahlen sind bereits mehrfach in der Öffentlichkeit genannt worden und von der Presse auch richtig wiedergegeben worden. Auch in den entsprechenden Webauftritten finden sich die Zahlen wieder.

Der Feststellungsbescheid des Freistaats weist den Bedarf von 180 Betten plus 10 teilstationäre Plätze (Dialyse) mit den Fachgebieten Chirurgie, Innere Medizin und HNO aus, in der Summe also 190. Um zukünftigen Entwicklungen bereits Rechnung zu tragen, plant der Landkreis zusammen mit den Starnberger Kliniken als sogenannter Vorhabenträger eine bauliche Umsetzung mit 200 Betten. Eine andere Zahl ist nie genannt worden.

In der Herrschinger Klinik werden im Jahr durchschnittlich 5.500 Patienten stationär behandelt, wovon 1.600 jährlich als Notfälle aufgenommen werden. Zusätzlich werden dort noch weitere 1.200 Notfälle durchschnittlich im Jahr ambulant versorgt.

In der Klinik Seefeld werden im Jahr durchschnittlich 3.500 Patienten stationär behandelt, wovon 350 jährlich als Notfälle aufgenommen werden. Zusätzlich werden dort noch weitere knapp 7.900 Notfälle durchschnittlich im Jahr ambulant versorgt.

In der Summe werden also im Durchschnitt pro Jahr 9.000 stationäre und weitere 9.100 ambulante Notfälle in den beiden Klinken behandelt.

Bürgerentscheid

Warum wird mit dem Bürgerentscheid nicht noch gewartet, bis in Herrsching mehr Klarheit besteht?

Der Bürgerentscheid ist keine Entscheidung über das Baurecht und eine tatsächliche Realisierung der Klinik am Standort 2b, sondern letztlich „nur“ eine Vorab-Abstimmung darüber, ob ein entsprechendes förmliches Verfahren eingeleitet werden soll, damit im Falle eines Ausscheidens des Standortes Herrsching eine alternative Option zur Verfügung steht.

Da die Zeit wegen der auslaufenden Förderperiode enorm drängt und die erforderlichen staatlichen Fördermittel unverzichtbar sind (siehe Fragen zur Förderung und Finanzierung), kann eine abschließende Prüfung hinsichtlich der Erweiterbarkeit am Standort Herrsching auch nicht abgewartet werden. Die Prüfung des Herrschinger Standortes wird durch das Gesundheitsministerium zwar mit Hochdruck betrieben, jedoch ist noch nicht absehbar, wann das Ergebnis definitiv vorliegt. Damit die Bürger in eine Entscheidung überhaupt mit einbezogen werden können, muss die Standortsuche parallel an beiden Standorten weiterbetrieben werden und der Bürgerentscheid zum jetzigen Zeitpunkt stattfinden.

Falls im Bürgerentscheid für "ja" gestimmt wird und in der Folge Gutachten und weitere Untersuchungen durchgeführt werden, gibt es für die Bürger anschließend eine erneute Möglichkeit zur Abstimmung/Beteiligung?

Das sog. Bauleitplanverfahren sieht regelmäßig zwei Beteiligungen vor, in denen Bürger (und Behörden) die jeweils bis dahin vorliegenden Pläne und Informationen (auch Gutachten) einsehen und dazu Stellungnahmen abgeben können. Die dabei vorgebrachten Belange sind vom Gemeinderat im Verhältnis zu anderen (öffentlichen und privaten) Belangen in Ausgleich zu bringen (sog. „Abwägung“). Die zweite, förmliche Beteiligung dauert i.d.R. einen Monat (zuzüglich einer Woche Bekanntmachungsfrist vorab). Werden nach dem Beteiligungsverfahren nochmals Planänderungen vorgenommen, findet eine weitere Beteiligung statt.

Warum konnte der Gemeinderat über mehrere Standorte diskutieren und den Bürgern wird mit Standort 2b nur ein Standort zur Abstimmung gestellt?

Die Erweiterung der repräsentativen Demokratie durch eine direkte Abstimmung zu einem Sachthema sollte nach dem Willen des Gemeinderates auf die Erörterung weniger Standorte begrenzt werden, da die zu berücksichtigenden Belange zu komplex für eine umfassende Diskussion sind. Eine andernfalls zu erwartende, emotionale Erörterung von Standorten, die sich im Nachhinein als fachlich nicht realisierbar herausstellen, hatte der Gemeinderat ausgeschlossen. Dass nun tatsächlich nur noch ein Standort zur Abstimmung steht, ist der begrenzten Auswahl an verfügbaren Flächen geschuldet.

Ablauf der Infoveranstaltung

Warum wurde bei einer Fragestellung aus dem Publikum der Ton abgestellt und folgender Satz eingeblendet: „Wegen Persönlichkeitsrechtenkurzfristig keine Tonübertragung“?

Aufgrund eines technischen Problems bzw. Bedienfehlers wurde der Ton bei einer Bürgerfrage zunächst leider nicht mit übertragen. Die Tonabschaltung musste aus Datenschutzgründen technisch vorgesehen werden, um die Persönlichkeitsrechte von Bürgern zu wahren, deren Einverständniserklärung zur Live-Übertragung nicht vorlag. Dieses Instrument kam bei der ersten Frage, die vom Mikrofon auf der Tribüne gestellt wurde, leider fälschlicherweise zum Einsatz. Der Fehler wurde aber bemerkt, vom Moderator aufgeklärt und eine Wiederholung der Fragestellung erlaubt.

Warum dürfen alle Vertreter der Ratsfraktionen CSU, SPD, FDP, BVS und FWG sprechen und die BI nicht?

Grüne und BI Eichenallee bilden eine gemeinsame Fraktion im Gemeinderat, für die Herr Zimmermann Stellung genommen hat. Jede Gemeinderatsfraktion ist damit gleichberechtigt zu Wort gekommen.